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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Abra Fluid AG und die jeweiligen Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

2. Verschwiegenheit

Die Abra Fluid AG ist zur Verschwiegenheit über alle Informationen verpflichtet, die ihr im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, es sei denn, dass der Auftraggeber die Abra Fluid AG von dieser Verpflichtung entbindet oder soweit Bestimmungen des schweizerischen oder kantonalen Rechts sie dazu ermächtigt oder auffordert. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftrags fort. Bei elektronischer Kommunikation tragen beide Parteien Verantwortung für eine sichere Übermittlung.

3. Umfang und Ausführung des Auftrags

Die Abra Fluid AG handelt ausschliesslich nach den Instruktionen des Auftraggebers, sie ist nicht verpflichtet, ohne Instruktion des Auftraggebers auf eigene Initiative hin zu handeln. Die Arbeiten erfolgen nach den Grundsätzen des Berufsstandes. Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgabe, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.

4. Rechte und Pflichten des Kunden

Der Kunde wirkt umfassend und unmittelbar mit und stellt rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Die Abra Fluid AG darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig sowie vollständig sind; sie werden nicht auf ihre Richtigkeit überprüft.

5. Haftung

Die Haftung der Abra Fluid AG richtet sich nach Art. 398 f. OR. Für die fahrlässige Verletzung ihrer Verpflichtung ist die Haftung der Abra Fluid AG, soweit gesetzlich zulässig, auf maximal das Zweifache des Honorars für den betroffenen Auftrag beschränkt. Eine Haftung entfällt, soweit das Verhalten des Kunden mitursächlich ist.

6. Honorar und Auslagen

Kostenvoranschläge beruhen auf Schätzungen und sind für die endgültige Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden, innerhalb von 10 Tagen zahlbar. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zins von 6 % p.a. geschuldet.

Bei Zahlungsverzug werden folgende Mahngebühren erhoben:

MahnstufeGebühr
1. MahnungCHF 10.–
2. MahnungCHF 20.–
3. MahnungCHF 30.–

7. Beendigung des Auftrags

Der Auftrag endet durch Erfüllung, Zeitablauf oder Widerruf. Der Auftrag erlischt nicht mit dem Tod, der Handlungsunfähigkeit oder dem Konkurs des Auftraggebers.

8. Änderungen des Dienstleistungsangebots

Änderungen des Dienstleistungsangebots und dieser AGB bleiben vorbehalten und werden auf der Website mitgeteilt. Änderungen gelten als genehmigt und neu vereinbart, wenn der Kunde die Dienste der Abra Fluid AG weiterhin in Anspruch nimmt.

9. Allgemeines

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist der Ort der Niederlassung der Abra Fluid AG.

Stand: Januar 2026